Problembeschreibung:
A) Die Streitberger Str. ist eine nur teilweise befestigte
Straße (keine volle Ausbaubreite!). Durch zahlreiche Neubebauungen in der Straße
selbst, aber auch durch die Fertigstellung der Verbindungsstraße nach
Streitberg (mit Brücke über die Umgehungsstraße) hat in den letzten Jahren die
Verkehrsbelegung der Straße (Quell- und Zielverkehr, Durchgangsverkehr)
zugenommen.
Hinzu kommt aktuell eine Verschärfung der Situation durch
die Ansiedlung eines weiteren Gewerbetreibenden mit Kunden- und
Lieferverkehr in Höhe Streitberger Str. 45-46.
Durch die enge Straßenführung und den Geschäftsverkehr
(bei teilweise noch unzureichenden Stellflächen) kommt es vielfach zu Störungen
des fließenden Verkehrs, aber auch zu Belästigungen der Anlieger durch
Ausweich- und Wendemanöver sowie durch das Abstellen von Kfz.
B) Die unter A) genannten Fragen waren Gegenstand der
Bürgerfragestunde der Gemeindevertretung am 05.12.2001. Unabhängig davon, dass
einige Ärgernisse offensichtlich auch durch gelegentliche “Rücksichtslosigkeit“
einzelner Bürge-rinnen und Bürger im ruhenden und fließenden Verkehr entstanden
sind, deren Bewertung und Überwindung nicht alleinige Aufgabe der
Gemeindevertretung sein kann, will die Gemeindevertretung zur Lösung der
Probleme insbesondere durch Veranlassung von Verbesserungen im Straßenraum
beitragen.
Ergebnisse:
In der gemeinsamen Diskussion des Sachverhalts zwischen
Bürgermeister, Gemeindevertreter und Anliegern wurden folgende Lösungswege
aufgezeigt:
1. Der Geschäftsmann Hentze wird 3 (drei)
Kundenstellplätze auf seinem eigenen Grundstück schaffen.
Da dazu eine Gehweg- bzw. Bordstein-Absenkung
notwendig ist, erfolgen die Arbeiten erst nach Ende der winterlichen
Frostperiode, spätestens jedoch bis Mitte April. Herr Hentze hat diesen Termin
ausdrücklich gegenüber der Gemeindevertretung bestätigt.
Mit 3 Stellplätzen geht Herr Hentze über die Bauauflagen
hinaus.
2. Vor dem Grundstück Voß wird eine Straßenbefestigung
durch Aufschotterung erfolgen, damit zukünftig der Begegnungsverkehr
ungestörter möglich ist. Es ist vorher das Einverständnis des
Grundstückseigentümers (oder der –eigentümer) über die Nutzung eines
Grundstückteils für die Aufschotterung einzuholen (schriftlich oder in anderer
zulässiger Form). Alternativ bietet die Gemeinde weiterhin den “Abkauf“ der im
Straßenbereich liegenden Grundstücksfläche an.
3. Eine Baumbepflanzung (1-2 Bäume; wahrscheinlich noch im
Jahr 2002, jedoch nur im Zusammenhang mit den „Ausgleichsmaßnahmen“ für den
Straßenbau Ortsteil Streitberg) wird unter Beachtung vorgeschriebener Abstände
zwischen Straßenrand und Zaun zum Grundstück Voß erfolgen.
4. Es wird mit Punkt 2 ermöglicht, dass Anlieger der
südlichern Straßenseite auch dort (vor ihren eigenen Grundstücken) parken
können, ohne den fließenden Verkehr zu behindern.
Die Gemeindevertretung
stellt zu diesen Fragen generell fest: Öffentliche Straßen sind, soweit nicht
durch Park- oder Halteverbote oder entsprechende andere Vorschriften
Einschränkungen auferlegt sind, für alle Verkehrsteilnehmer da. Das Parken vor
einem fremden Grundstück ist, falls es die Baulichkeiten und
Verkehrszeichen zulassen, prinzipiell
nicht verboten. Es wird allerdings in EFH-Siedlungsbereichen oft als störend
empfunden. Das ist nicht nur in Langewahl so.
Die Gemeindevertretung
appelliert deshalb an beide Seiten, an Grundstückseigentümer und Kfz-Besitzer,
einerseits etwas mehr Gelassenheit bei “Fremdparkern“ zu zeigen, andererseits
aber auch wesentlich mehr Rücksicht beim Abstellen von Autos als bisher zu
nehmen!
Das Zufahrten nicht
verstellt werden, sollte bitte von allen Verkehrsteilnehmern als selbstverständlich
akzeptiert werden.
5. Der Vorschlag von Herrn Mario Christoph, die
Streitberger Str. vor dem Grundstück „Am Luch 1“ in größerer Breite (im
Zusammenhang mit dem Ausbau der Einmündung Am Luch/Streitberger Str. bzw. der
Einmündung Streitberger Str. / Chausseestr.) zu befestigen (Pflaster) wird von
der Gemeindevertretung aufgegriffen. Der Bürgermeister wird beauftragt, mit dem
Bauträger “Am Luch“ entsprechende Fragen abzustimmen.
Dabei wird zu beachten sein, dass diese Pflasterung nur im
Zusammenhang mit der Erhöhung der Verkehrssicherheit an der Einmündung erfolgen
kann und somit evtl. nicht die gesamte Grundstückslänge umfasst (regulärer
Straßenausbau hätte die Erhebung von Ausbaubeiträgen zur Folge!!).
Ob eine Aufnahme der Kosten für die zusätzliche
Befestigung eines Straßen-abschnitts in Einmündungsnähe noch in den Haushalt
2002 möglich ist, wird vom Bürgermeister und der Amtsverwaltung bis Anfang März
2002 geprüft.
6. Von der Einmündung Am Luch/Streitberger Str. über der
Einmündung Streitberger Str. / Chausseestr.) hinaus bis zur Bushaltestelle ist
zur Sicherung des Fußgängerverkehrs (Schulkinder zum Bus) und zur optischen
Aufwertung des Gesamtbereichs um die „Friedenseiche“ ein befestigter Gehweg
anzulegen (Ziel: spätestens 2003).
Der Bürgermeister wird gebeten zu prüfen, welcher Anteil
bei dieser Ausbaumaßnahme vom Bauträger “Am Luch“ übernommen wird. Die
restlichen Mittel sind aus Haushaltsmitteln der Gemeinde Langewahl zu planen.
Langewahl, 11.01.2002