Gemeindevertretung Langewahl                     ENTWURF

Ergebnisse des „Ortstermins Streitberger Str.“ am 15.12.2001

 

Problembeschreibung:

 

A) Die Streitberger Str. ist eine nur teilweise befestigte Straße (keine volle Ausbaubreite!). Durch zahlreiche Neubebauungen in der Straße selbst, aber auch durch die Fertigstellung der Verbindungsstraße nach Streitberg (mit Brücke über die Umgehungsstraße) hat in den letzten Jahren die Verkehrsbelegung der Straße (Quell- und Zielverkehr, Durchgangsverkehr) zugenommen.

 

Hinzu kommt aktuell eine Verschärfung der Situation durch die Ansiedlung eines weiteren Gewerbetreibenden mit Kunden- und Lieferverkehr in Höhe Streitberger Str. 45-46.

 

Durch die enge Straßenführung und den Geschäftsverkehr (bei teilweise noch unzureichenden Stellflächen) kommt es vielfach zu Störungen des fließenden Verkehrs, aber auch zu Belästigungen der Anlieger durch Ausweich- und Wendemanöver sowie durch das Abstellen von Kfz.

 

B) Die unter A) genannten Fragen waren Gegenstand der Bürgerfragestunde der Gemeindevertretung am 05.12.2001. Unabhängig davon, dass einige Ärgernisse offensichtlich auch durch gelegentliche “Rücksichtslosigkeit“ einzelner Bürge-rinnen und Bürger im ruhenden und fließenden Verkehr entstanden sind, deren Bewertung und Überwindung nicht alleinige Aufgabe der Gemeindevertretung sein kann, will die Gemeindevertretung zur Lösung der Probleme insbesondere durch Veranlassung von Verbesserungen im Straßenraum beitragen.

 

Ergebnisse:

 

In der gemeinsamen Diskussion des Sachverhalts zwischen Bürgermeister, Gemeindevertreter und Anliegern wurden folgende Lösungswege aufgezeigt:

 

1. Der Geschäftsmann Hentze wird 3 (drei) Kundenstellplätze auf seinem eigenen Grundstück schaffen.

 

Da dazu eine Gehweg- bzw. Bordstein-Absenkung notwendig ist, erfolgen die Arbeiten erst nach Ende der winterlichen Frostperiode, spätestens jedoch bis Mitte April. Herr Hentze hat diesen Termin ausdrücklich gegenüber der Gemeindevertretung bestätigt.

 

Mit 3 Stellplätzen geht Herr Hentze über die Bauauflagen hinaus.

 

2. Vor dem Grundstück Voß wird eine Straßenbefestigung durch Aufschotterung erfolgen, damit zukünftig der Begegnungsverkehr ungestörter möglich ist. Es ist vorher das Einverständnis des Grundstückseigentümers (oder der –eigentümer) über die Nutzung eines Grundstückteils für die Aufschotterung einzuholen (schriftlich oder in anderer zulässiger Form). Alternativ bietet die Gemeinde weiterhin den “Abkauf“ der im Straßenbereich liegenden Grundstücksfläche an.

 

3. Eine Baumbepflanzung (1-2 Bäume; wahrscheinlich noch im Jahr 2002, jedoch nur im Zusammenhang mit den „Ausgleichsmaßnahmen“ für den Straßenbau Ortsteil Streitberg) wird unter Beachtung vorgeschriebener Abstände zwischen Straßenrand und Zaun zum Grundstück Voß erfolgen.

 

4. Es wird mit Punkt 2 ermöglicht, dass Anlieger der südlichern Straßenseite auch dort (vor ihren eigenen Grundstücken) parken können, ohne den fließenden Verkehr zu behindern.

 

Die Gemeindevertretung stellt zu diesen Fragen generell fest: Öffentliche Straßen sind, soweit nicht durch Park- oder Halteverbote oder entsprechende andere Vorschriften Einschränkungen auferlegt sind, für alle Verkehrsteilnehmer da. Das Parken vor einem fremden Grundstück ist, falls es die Baulichkeiten und Verkehrszeichen zulassen,  prinzipiell nicht verboten. Es wird allerdings in EFH-Siedlungsbereichen oft als störend empfunden. Das ist nicht nur in Langewahl so.

 

Die Gemeindevertretung appelliert deshalb an beide Seiten, an Grundstückseigentümer und Kfz-Besitzer, einerseits etwas mehr Gelassenheit bei “Fremdparkern“ zu zeigen, andererseits aber auch wesentlich mehr Rücksicht beim Abstellen von Autos als bisher zu nehmen!

 

Das Zufahrten nicht verstellt werden, sollte bitte von allen Verkehrsteilnehmern als selbstverständlich akzeptiert werden.

 

5. Der Vorschlag von Herrn Mario Christoph, die Streitberger Str. vor dem Grundstück „Am Luch 1“ in größerer Breite (im Zusammenhang mit dem Ausbau der Einmündung Am Luch/Streitberger Str. bzw. der Einmündung Streitberger Str. / Chausseestr.) zu befestigen (Pflaster) wird von der Gemeindevertretung aufgegriffen. Der Bürgermeister wird beauftragt, mit dem Bauträger “Am Luch“ entsprechende Fragen abzustimmen.

 

Dabei wird zu beachten sein, dass diese Pflasterung nur im Zusammenhang mit der Erhöhung der Verkehrssicherheit an der Einmündung erfolgen kann und somit evtl. nicht die gesamte Grundstückslänge umfasst (regulärer Straßenausbau hätte die Erhebung von Ausbaubeiträgen zur Folge!!).

 

Ob eine Aufnahme der Kosten für die zusätzliche Befestigung eines Straßen-abschnitts in Einmündungsnähe noch in den Haushalt 2002 möglich ist, wird vom Bürgermeister und der Amtsverwaltung bis Anfang März 2002 geprüft.

 

6. Von der Einmündung Am Luch/Streitberger Str. über der Einmündung Streitberger Str. / Chausseestr.) hinaus bis zur Bushaltestelle ist zur Sicherung des Fußgängerverkehrs (Schulkinder zum Bus) und zur optischen Aufwertung des Gesamtbereichs um die „Friedenseiche“ ein befestigter Gehweg anzulegen (Ziel: spätestens 2003).

 

Der Bürgermeister wird gebeten zu prüfen, welcher Anteil bei dieser Ausbaumaßnahme vom Bauträger “Am Luch“ übernommen wird. Die restlichen Mittel sind aus Haushaltsmitteln der Gemeinde Langewahl zu planen.

 

Langewahl, 11.01.2002